Beschluss:

Der Integrierte Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Soltau wird als städtebauliches Entwicklungskonzept der Stadt Soltau gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Das Konzept soll als Handlungsgrundlage für zukünftige städtebauliche Maßnahmen im Bereich Verkehr herangezogen werden.