Beschlussvorschlag:

 

1. Der Entwurf der Teilaufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 65 „Am Bahnhof“ mit der dazugehörigen Begründung und dem Umweltbericht sowie die als Anlage aufgezählten Gutachten werden in der vorliegenden Fassung als Grundlage für die öffentliche Auslegung gebilligt und im Nachgang gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 130 „Nahversorgungszentrum Ecke Walsroder Straße/Am Bahnhof“ mit der dazugehörigen Begründung und dem Umweltbericht sowie die als Anlage aufgezählten Gutachten werden ebenfalls in der vorliegenden Fassung als Grundlage für die öffentliche Auslegung gebilligt und im Nachgang gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.