Beschlussvorschlag:

1.    Über die während der öffentlichen und der erneuten (zweiten) Auslegung vorgetragenen Anregungen wird wie in Anlage 01.1 und Anlage 01.2 vorgeschlagen, entschieden.

2.       Die 52. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Soltau „Gewerbliche Baufläche Soltau Ost II“ wird gem. §§ 1 Abs. 3, 9 Abs. 4 und § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 58 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) - in den jeweils gültigen Fassungen - beschlossen.

                Die Begründung sowie der Umweltbericht werden ebenfalls in der          vorliegenden Fassung beschlossen.