Beschlussvorschlag:

 

a)      Der Jahresabschluss 2019 der Stadt Soltau wird mit den dazugehörigen Anlagen in der vorgelegten Fassung festgestellt.

 

b)      Dem Bürgermeister wird die Entlastung für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2019 erteilt.

 

c)       Dem in der Anlage aufgeführten überplanmäßigen Aufwand für das Haushaltsjahr 2019 wird nachträglich zugestimmt.