Sitzung: 25.06.2020 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: 0083/2020
Beschluss:
1. Der
städtebauliche Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch zur Sicherung der
Ausgleichsmaßnahmen für den Bebauungsplan Dittmern Nr. 14 „Feuerwehrgerätehaus“
(Anlage 1) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt und in der Abwägung
berücksichtigt.
2. Über die
während der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen wird, wie in Anlage
2 vorgeschlagen, entschieden.
3.
Gemäß §§ 1 Abs. 3, 9 Abs. 4 und 10
Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 58 Abs. 2 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) – jeweils in den zurzeit gültigen
Fassungen – wird der Bebauungsplanes Dittmern Nr. 14 „Feuerwehrgerätehaus“ (Anlage 3) als Satzung beschlossen.
Die Begründung und der Umweltbericht (Anlage 4) sowie die vorliegenden
Gutachten (Anlagen 5 – 7) werden ebenfalls in der vorliegenden Fassung
beschlossen.