Beschluss:

 

1.    Der städtebauliche Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch zur Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen für den Bebauungsplan Dittmern Nr. 14 „Feuerwehrgerätehaus“ (Anlage 1) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt und in der Abwägung berücksichtigt.

2.    Über die während der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen wird, wie in Anlage 2 vorgeschlagen, entschieden.

3.              Gemäß §§ 1 Abs. 3, 9 Abs. 4 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 58 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) – jeweils in den zurzeit gültigen Fassungen – wird der Bebauungsplanes Dittmern Nr. 14 „Feuerwehrgerätehaus“ (Anlage 3) als Satzung beschlossen.
Die Begründung und der Umweltbericht (Anlage 4) sowie die vorliegenden Gutachten (Anlagen 5 – 7) werden ebenfalls in der vorliegenden Fassung beschlossen.