Beschluss:

 

1. Der städtebauliche Vertrag gem. § 11 BauGB zur Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Wolterdingen Nr. 7 „Wohnsiedlung Drögenheide“ wird in der vorliegenden Fassung gebilligt und in der Abwägung berücksichtigt.

 

2. Über die während der öffentlichen Auslegung, der erneuten öffentlichen

Auslegung und der zweiten erneuten öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen, wird wie in den Anlagen 2, 3 und 4 vorgeschlagen,

entschieden.

 

3. Gemäß § 1 Abs. 3, § 9 Abs. 4 und § 10 BauGB sowie § 58

Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) –

jeweils in den zurzeit gültigen Fassungen – wird die 2. Änderung des

Bebauungsplanes Wolterdingen Nr. 7 „Wohnsiedlung Drögenheide“
– mit örtlicher Bauvorschrift – beschlossen.

 

Die Begründung (Anlage 6) und die vorliegenden Gutachten (Anlagen 7 - 10)

werden ebenfalls in den vorliegenden Fassungen beschlossen.