Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Der Verwaltungsausschuss beschließt die Widmung von Straßen in der Gemarkung Soltau, Stadt Soltau, Landkreis Heidekreis, mit Wirkung der Veröffentlichung dieser Widmung zu Gemeindestraßen nach § 6 Niedersächsisches Straßengesetz

 

Straßen-

Nr.

Straßenname

Flur

Flur-

stück

m

Anfang d.

Straße

Flur         Flst.

Ende d.

Straße

Flur      Flst.

 

A 35

 

An der Almaue

 

22

 

17/7,

9/44

tlw.

 

420

 

22           9/44

 

22               84/2

22  17/32+17/33

22  17/34+17/35

22               84/2

22           186/17

 

 

H 24

 

Hinter der Wiese

 

 

22

 

9/44

tlw.

 

483

 

23       339/17

 

23           339/17

22        8/9+8/11

22           105/85

22      9/34+9/35

22      9/36+9/37

 

 

Die Verlängerung der Stichwege „Hinter der Wiese 37-39“, „An der Almaue 4-10“, „An der Almaue 32-40“ und „Zwischen An der Almaue 21 und 42“ werden auf die Benutzungsarten „Fußgänger- und Radfahrerverkehr“ beschränkt.

 

Die Trägerin der Straßenbaulast ist die Stadt Soltau.

 

Der Beschluss ist öffentlich bekanntzumachen.

 

Gegen die Widmung ist die Klage zulässig.