Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt die Widmung der Zuwegung Böningweg 1 a–c in der Gemarkung Soltau, Stadt Soltau, Landkreis Heidekreis, mit Wirkung der Veröffentlichung dieser Widmung zur Gemeindestraße nach § 6 Niedersächsisches Straßengesetz

 

 

Straßen-

Nr.

Straßenname

Flur

Flur-

stücke

  m

Anfang d.Straße

Flur          Flst.

Ende d. Straße

Flur             Flst.

 

B 13

 

 

Böningweg

 

13

 

18/48 tlw

18/64 tlw.

14/17

 

ca. 93

 

13           33/24

 

13             14/16

 

Die Trägerin der Straßenbaulast ist die Stadt Soltau.

Der Beschluss ist öffentlich bekanntzumachen.