Der Bauausschuss empfiehlt:

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Dittmern Nr. 14 „Feuerwehrgerätehaus“ wird als Grundlage für die öffentliche Auslegung gebilligt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Dittmern Nr. 14 mit der dazugehörigen Begründung, dem Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt. Die Auslegungsdauer wird aufgrund der Osterferien in Niedersachsen entsprechend verlängert.