Sitzung: 10.03.2020 Bauausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0037/2020
Der Bauausschuss empfiehlt:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Dittmern Nr. 14
„Feuerwehrgerätehaus“ wird als Grundlage für die öffentliche Auslegung
gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Dittmern Nr. 14 mit
der dazugehörigen Begründung, dem Umweltbericht und den wesentlichen, bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1
Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt. Die Auslegungsdauer wird aufgrund
der Osterferien in Niedersachsen entsprechend verlängert.