Der Verwaltungsausschuss empfiehlt,
der Rat beschließt:
I.)
Die Stadt Soltau wird in
der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG durch
Herrn Bürgermeister Röbbert vertreten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
II.)
Herr Bürgermeister Röbbert wird
beauftragt, in der Gesellschafter-versammlung der Stadtwerke Soltau GmbH &
Co. KG wie folgt abzustimmen:
a)
Der Bericht der Göken,
Pollak und Partner Treuhandgesell-schaft mbH, Bremen, über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 und des Lageberichtes für das
Geschäftsjahr 2018 sowie der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr
2018 werden zur Kenntnis genommen.
b)
Auf Empfehlung des
Aufsichtsrates stellt die Gesellschafter-versammlung den Jahresabschluss der
Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr 2018 in der
vorgelegten Fassung fest.
c)
Der Jahresüberschuss in
Höhe von 1.380.488,00 Euro wurde gemäß § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages
unter Berück-sichtigung der Auslagen und der Vergütung der Stadtwerke Soltau
Verwaltungs-GmbH nach § 15 Abs. 1 sowie des Gewinnvorabs nach § 15 Abs. 2
aufgestellt. Der danach verbleibende Jahresüberschuss wurde gemäß § 15 Abs. 3
im Verhältnis der nominellen Kommanditeinlagen den
Gesell-schafterverrechnungskonten zugerechnet.
Aus
der Zurechnung des verbleibenden Jahresüberschusses in Höhe von 357.808,55 Euro
erhält
die Stadt Soltau 50,5 % Kommanditanteil
180.693.32
Euro
und
die swb AG 49,5 % Kommanditanteil 177.115,23
Euro
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen, Ja: 31,
Nein: 1
d)
Dem Aufsichtsrat der
Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung
erteilt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich beschlossen, Ja: 27, Nein: 1
Die Mitglieder des
Aufsichtsrates der Stadtwerke Soltau GmbH wirken nicht mit.
e)
Der Geschäftsführung der
Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung
erteilt.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen, Ja: 31,
Nein: 1