Sitzung: 27.06.2019 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 3
Vorlage: 0076/2019
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt,
der Rat beschließt:
Nach
§ 3 Abs. 4 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Nr. 3 Bst. f der ABS werden
Straßenausbaubeiträge im Rahmen der Kostenspaltung für die Erneuerung der
Straßenbeleuchtung für folgende Straßen erhoben:
·
Ginsterweg
·
Danziger
Straße / Danziger Hof
·
An der
Weide (von HsNr. 1 bis 38) / Habichtsweg
·
An der
Weide (von Habichtsweg bis Lüneburger Straße)
·
Soldiner
Straße
·
Böningweg
Die
beitragspflichtigen Grundstückseigentümer tragen nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 ABS
75
% der beitragsfähigen Kosten.