Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 3

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt,

der Rat beschließt:

 

Nach § 3 Abs. 4 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Nr. 3 Bst. f der ABS werden Straßenausbaubeiträge im Rahmen der Kostenspaltung für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung für folgende Straßen erhoben:

 

·         Ginsterweg

·         Danziger Straße / Danziger Hof

·         An der Weide (von HsNr. 1 bis 38) / Habichtsweg

·         An der Weide (von Habichtsweg bis Lüneburger Straße)

·         Soldiner Straße

·         Böningweg

 

Die beitragspflichtigen Grundstückseigentümer tragen nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 ABS

75 % der beitragsfähigen Kosten.