Der Sozialausschuss empfiehlt,

der Verwaltungsausschuss empfiehlt,

der Rat entscheidet:

  1. Der Kalkulationszeitraum für die städtischen Kindertagesstätten umfasst den Zeitraum vom 01.08.2019 bis 31.07.2021.
  2. Der Rat der Stadt Soltau nimmt die Gebührenkalkulation zur Kenntnis und ist mit allen darin aufgeführten Kalkulationsgrundlagen (Abschreibungssätze, Zinssätze, Abschreibungs- und Verzinsungsmethoden) einverstanden.
  3. Die Gebühren für eine Regelbetreuung von vier Stunden täglich wird auf einen Betrag in Höhe von unverändert 160 €  pro Monat festgesetzt. Die übrigen Gebühren, die sich an diesem Gebührensatz orientieren, bleiben ebenfalls unverändert.
  4. Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Kindertagesstätten Berliner Platz und Stalmannstraße für die Zeit ab 01.08.2019 wird in der vorliegenden neuen Fassung beschlossen.