Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt,

der Rat der Stadt Soltau beschließt:

 

  1. Der dieser Vorlage angehängte ISEK-Bericht (Anlage 1) wird beschlossen und dient in Zukunft als Orientierungsrahmen für die weitere Entwicklung der Stadt Soltau.

 

  1. Die Leitziele (Kapitel 4) sowie das gesamtstädtische Handlungsprogramm (Kapitel 5) stellen die Grundlage für zukünftige Entscheidungen der Stadtentwicklung und der einzelnen Fachbereiche der Stadt dar.

 

  1. Die beschriebenen Maßnahmen sollen entsprechend ihrer Priorisierung (Steckbriefe) umgesetzt und der Erfolg mittels Monitoring kontrolliert werden.

 

  1. Sofern notwendig wird für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen an die jeweiligen Fachausschüsse verwiesen.

 

  1. Der ISEK-Bericht soll zur Einwerbung von Fördermitteln genutzt werden.

 

  1. Der erweiterte Innenstadtbereich wird für die vorbereitende Untersuchung, aufgrund der vorgenannten Gründe, weiter eingegrenzt.

 

  1. Für das in der Anlage 2 eingegrenzte Gebiet der Stadt Soltau wird gemäß § 141 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 BauGB der Beginn der vorbereitenden Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit und zur Vorbereitung der Festlegung eines Sanierungsgebietes beschlossen. Das in Anlage 2 eingegrenzte Gebiet gilt als Untersuchungsgebiet und ist Bestandteil dieses Beschlusses. Auf die besondere finanzielle und personelle Herausforderung wird hingewiesen.