Der Verwaltungsausschuss empfiehlt,
der Rat der Stadt Soltau beschließt:
- Der dieser Vorlage angehängte ISEK-Bericht (Anlage 1) wird beschlossen und dient in Zukunft als Orientierungsrahmen für die weitere Entwicklung der Stadt Soltau.
- Die Leitziele (Kapitel 4) sowie das gesamtstädtische Handlungsprogramm (Kapitel 5) stellen die Grundlage für zukünftige Entscheidungen der Stadtentwicklung und der einzelnen Fachbereiche der Stadt dar.
- Die beschriebenen Maßnahmen sollen entsprechend ihrer Priorisierung (Steckbriefe) umgesetzt und der Erfolg mittels Monitoring kontrolliert werden.
- Sofern notwendig wird für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen an die jeweiligen Fachausschüsse verwiesen.
- Der ISEK-Bericht soll zur Einwerbung von Fördermitteln genutzt werden.
- Der erweiterte Innenstadtbereich wird für die vorbereitende Untersuchung, aufgrund der vorgenannten Gründe, weiter eingegrenzt.
- Für das in der Anlage 2 eingegrenzte Gebiet der Stadt Soltau wird gemäß § 141 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 BauGB der Beginn der vorbereitenden Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit und zur Vorbereitung der Festlegung eines Sanierungsgebietes beschlossen. Das in Anlage 2 eingegrenzte Gebiet gilt als Untersuchungsgebiet und ist Bestandteil dieses Beschlusses. Auf die besondere finanzielle und personelle Herausforderung wird hingewiesen.