Sitzung: 28.02.2019 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 0013/2019
Der Bauausschuss empfiehlt,
der Verwaltungsausschuss empfiehlt,
der Rat beschließt:
Aufgrund der Vorlage und des Vortrages der Verwaltung
1.)
wird über die zur ersten und zweiten öffentlichen Auslegung, wie in den Anlagen 1 und 2 dieser Vorlage vorgeschlagen, entschieden.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen, Ja: 30, Nein: 1, Enthaltungen: 1
2.)
Gemäß §§ 1 Abs. 3, 10 Abs. 1 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 58 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) – jeweils in den zurzeit gültigen Fassungen – wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 118 „Beidseitig Alter Grenzweg an der Walsroder Straße“ – mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung – in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.