Der Bauausschuss empfiehlt,

der Verwaltungsausschuss empfiehlt,

der Rat beschließt:

 

Aufgrund der Vorlage und des Vortrages der Verwaltung

 

1.)

wird über die zur ersten und zweiten öffentlichen Auslegung, wie in den Anlagen 1 und 2 dieser Vorlage vorgeschlagen, entschieden.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen, Ja: 30, Nein: 1, Enthaltungen: 1

 

2.)

Gemäß §§ 1 Abs. 3, 10 Abs. 1 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 58 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) – jeweils in den zurzeit gültigen Fassungen – wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 118 „Beidseitig Alter Grenzweg an der Walsroder Straße“ – mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung – in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.