Der Finanzausschuss empfiehlt:

 

  1. Die Haushaltssatzung 2019 wird in der vorliegenden Fassung erlassen.
  2. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird samt Ergebnis- und Finanzhaushalt, den Teilhaushalten, dem Stellen- und Investitionsplan erlassen.