Sitzung: 05.02.2019 Bauausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: 0013/2019
Der Bauausschuss empfiehlt,
aufgrund der Vorlage und des Vortrages der Verwaltung:
1.) Wird über die zur ersten und zweiten öffentlichen Auslegung, wie in den Anlagen 1 und 2 dieser Vorlage vorgeschlagen, entschieden.
2.) Gemäß §§ 1 Abs. 3, 10 Abs. 1 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 58 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) – jeweils in den zurzeit gültigen Fassungen – wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 118 „Beidseitig Alter Grenzweg an der Walsroder Straße“ – mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung – in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.