Der Bauausschuss empfiehlt,

 

aufgrund der Vorlage und des Vortrages der Verwaltung:

 

1.)    Wird über die zur ersten und zweiten öffentlichen Auslegung, wie in den Anlagen 1 und 2 dieser Vorlage vorgeschlagen, entschieden.

 

2.)    Gemäß §§ 1 Abs. 3, 10 Abs. 1 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 58 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) – jeweils in den zurzeit gültigen Fassungen – wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 118 „Beidseitig Alter Grenzweg an der Walsroder Straße“ – mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung – in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.