Der Feuerschutzausschuss empfiehlt:

 

  1. Die neue Gebührenkalkulation für die Jahre 2017/2018 wird zur Kenntnis genommen und alle darin aufgeführten Kalkulationsgrundlagen bestätigt.

 

  1. Die Nachkalkulation für die Jahre 2015/2016 wird zur Kenntnis genommen und alle darin aufgeführten Kalkulationsgrundlagen bestätigt.

 

  1. Die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlichen Pflichtaufgaben wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

  1. Die Gebühren und Kostensätze werden entsprechend Anlage 1 „Übersicht über die Gebühren- und Kostenersatztarife“ der Feuerwehrgebührensatzung beschlossen.