Der Bauausschuss empfiehlt:

 

Der Entwurf der 53. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes "Sonderbaufläche Freizeit und Fremdenverkehr Ellingen", die dazugehörige Begründung und der Umweltbericht in der jeweils vorliegenden Fassung werden als Grundlage für die öffentliche Auslegung gebilligt.

 

Der Entwurf der 53. Änderung, die dazugehörige Begründung, der Umweltbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Dauer von 30 Tagen öffentlich ausgelegt.