Der Bauausschuss empfiehlt,
der Verwaltungsausschuss
empfiehlt,
der Rat beschließt
Aufgrund der Vorlage und des
Vortrages der Verwaltung:
1. Soll für den in Anlage 3
gekennzeichneten Bereich der Bebauungsplan
Nr. 122 „Rathausquartier“ aufgestellt werden.
2. Soll für den schraffiert
dargestellten Bereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 5
„Volksbank/Wilhelmstraße“ aufgestellt werden.