Der Finanzausschuss empfiehlt,

 

a)      Der Jahresabschluss 2013 der Stadt Soltau wird mit den dazugehörigen Anlagen in der vorgelegten Fassung festgestellt.

 

b)      Dem Bürgermeister wird die Entlastung für den Zeitraum 01.01.2013 bis 31.12.2013 erteilt

 

c)       Den in der Anlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2013 wird nachträglich zugestimmt.