Der Betriebsausschuss empfiehlt,

der Rat beschließt:

 

  1. Die von der Verwaltung erstellte Gebührenkalkulation einschließlich der Dokumentation wird zur Kenntnis genommen, die dort vorgenommenen Ermessens- bzw. Prognoseentscheidungen bestätigt und ausdrücklich beschlossen.
  2. Die Gebührenfestsetzung erfolgt auf Grundlage der Berechnung der Zinskosten nach den tatsächlichen Zinsen (Gebührensatz 2,67 €/m³).

 

Insbesondere werden folgende Festlegungen getroffen:

 

a)      Die neue Schmutzwassergebühr wird für den Kalkulationszeitraum 2019-2020 festgesetzt.

b)      Die der Gebührenkalkulation zu Grunde gelegten Abschreibungsbeträge sowie Restbuchwerte werden aus dem Anlagenachweis der Stadtwerke übernommen.

c)       Aus der Nachkalkulation für 2015 und 2016 resultieren Überdeckungen im Bereich Schmutzwasser i.H.v. 424.314,16 € (2015) und 292.292,76 € (2016), die in der Kalkulation für 2019 und 2020 ausgeglichen werden.

d)      Als Bemessungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr wird eine Abwassermenge von jeweils 1.100.000 m3 festgesetzt.

e)      Bei der Verzinsung der Anlagegüter werden ausschließlich die tatsächlichen Fremdkapitalzinsen  als Aufwandsposition zu Grunde gelegt.