Der Verwaltungsausschuss empfiehlt,

der Rat beschließt:

 

Der Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrags zur Erschließung eines Teilbereiches des Bebauungsplans von Soltau Nr. 91, 3. Änderung „Auf dem Hoyn“ zwischen der Stadt Soltau und der Ansiedlungs- und Wohnungsbaugesellschaft mbH Soltau (AWS) wird in der als Anlage beigefügten Fassung genehmigt.