Der Bauausschuss empfiehlt,

der Verwaltungsausschuss empfiehlt,

der Rat beschließt:

 

Aufgrund der Vorlage und des Vortrages der Verwaltung

 

a)      wird der städtebauliche Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch zur Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 "Ginsterweg" in der vorliegenden Fassung gebilligt und in der Abwägung berücksichtigt.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen, Ja: 29, Nein: 2,

 

b)    Über die zur öffentlichen Auslegung vorgetragenen Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen 2 und 3 vorgeschlagen, entschieden.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen, Ja: 28, Nein: 2, Enthaltungen: 1

c)    Gemäß §§ 1 Abs. 3, 10 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) sowie
§ 58 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) – jeweils in den zurzeit gültigen Fassungen – wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 "Ginsterweg" in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.

Die dazugehörige Begründung wird ebenfalls beschlossen.

 

 

Ratsherr Klatt wirkt bei den Abstimmungen nicht mit.