Sitzung: 28.06.2018 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: 0069/2018
Der Bauausschuss empfiehlt,
der Verwaltungsausschuss empfiehlt,
der Rat beschließt:
Aufgrund der Vorlage und des Vortrages der Verwaltung
a) wird der städtebauliche Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch zur Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 "Ginsterweg" in der vorliegenden Fassung gebilligt und in der Abwägung berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen, Ja: 29, Nein: 2,
b) Über die zur
öffentlichen Auslegung vorgetragenen Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen 2
und 3 vorgeschlagen, entschieden.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen, Ja: 28,
Nein: 2, Enthaltungen: 1
c)
Gemäß §§ 1 Abs. 3, 10 und 13a Baugesetzbuch (BauGB)
sowie
§ 58 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) – jeweils
in den zurzeit gültigen Fassungen – wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 50 "Ginsterweg" in der vorliegenden Fassung als Satzung
beschlossen.
Die dazugehörige Begründung wird ebenfalls
beschlossen.
Ratsherr Klatt wirkt bei den Abstimmungen nicht mit.