Der Bauausschuss empfiehlt,
der Verwaltungsausschuss empfiehlt,
der Rat beschließt:
Aufgrund der Vorlage und des Vortrages der Verwaltung wird der städtebauliche Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch zur Sicherung der Leistungen, Kosten und Finanzierung (Kostenübernahmeerklärung), die im Zusammenhang mit der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes "Zwischen Winsener Straße und Reha-Klinik" und der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 "Zwischen Winsener Straße und Buchholzer Bahn" entstehen, gebilligt.