Der Verwaltungsausschuss empfiehlt,
der Rat beschließt:
I.)
Die Stadt Soltau wird in
der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG durch
Herrn Bürgermeister Röbbert vertreten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
II.)
Herr Bürgermeister Röbbert
wird beauftragt, in der Gesellschafter-versammlung der Stadtwerke Soltau GmbH
& Co. KG wie folgt abzustimmen:
a)
Der Bericht der Göken,
Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH, Bremen, über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 und des Lageberichtes für das
Geschäftsjahr 2017 sowie der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr
2017 werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
b)
Auf Empfehlung des
Aufsichtsrates stellt die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss der
Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr 2017 in der
vorgelegten Fassung fest.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
c)
Der Jahresüberschuss in
Höhe von 1.378.454,96 Euro wurde gemäß § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages
unter Berück-sichtigung der Auslagen und der Vergütung der Stadtwerke Soltau
Verwaltungs-GmbH nach § 15 Abs. 1 sowie des Gewinnvorabs nach § 15 Abs. 2
aufgestellt. Der danach verbleibende Jahres-überschuss wurde gemäß § 15 Abs. 3
im Verhältnis der nominellen Kommanditeinlagen den
Gesellschafterverrechnungskonten zugerechnet.
Aus
der Zurechnung des verbleibenden Jahresüberschusses in Höhe von 355.775,51
Euro
erhält
die Stadt Soltau 50,5 % Kommanditanteil 179.666,63
Euro
und
die swb AG 49,5 % Kommanditanteil 176.108,88
Euro
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
d)
Dem Aufsichtsrat der
Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung
erteilt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen, 2 Enthaltungen
e)
Der Geschäftsführung der
Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung
erteilt.