Sitzung: 12.06.2018 Bauausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Nein: 1
Vorlage: 0069/2018
Der Bauausschuss empfiehlt:
Aufgrund der Vorlage und des Vortrages der Verwaltung
a) wird
der städtebauliche Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch zur Sicherung der
Ausgleichsmaßnahmen für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50
"Ginsterweg" in der vorliegenden Fassung gebilligt und in der
Abwägung berücksichtigt.
b) Über die zur
öffentlichen Auslegung vorgetragenen Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen 2
und 3 vorgeschlagen, entschieden.
c)
Gemäß §§ 1 Abs. 3, 10 und 13a Baugesetzbuch (BauGB)
sowie
§ 58 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) – jeweils
in den zurzeit gültigen Fassungen – wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 50 "Ginsterweg" in der vorliegenden Fassung als Satzung
beschlossen.
Die dazugehörige Begründung wird ebenfalls
beschlossen.