Der Bauausschuss empfiehlt:

 

Aufgrund der Vorlage und des Vortrages der Verwaltung

 

a)      wird der städtebauliche Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch zur Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 "Ginsterweg" in der vorliegenden Fassung gebilligt und in der Abwägung berücksichtigt.

b)    Über die zur öffentlichen Auslegung vorgetragenen Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen 2 und 3 vorgeschlagen, entschieden.

c)    Gemäß §§ 1 Abs. 3, 10 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) sowie
§ 58 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) – jeweils in den zurzeit gültigen Fassungen – wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 "Ginsterweg" in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.

Die dazugehörige Begründung wird ebenfalls beschlossen.