Der Bauausschuss empfiehlt:

 

Aufgrund der Vorlage und des Vortrages der Verwaltung soll der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 50 „Ginsterweg“ geändert werden.

 

Das Aufstellungsverfahren für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden; von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird abgesehen.

 

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Ginsterweg“ wird als Grundlage für die öffentliche Auslegung gebilligt.

 

Der Entwurf der 1. Änderung wird mit der dazugehörigen Begründung gemäß
§ 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Ein wichtiger Grund für eine angemessene längere Frist liegt nicht vor.