Sitzung: 30.01.2018 Bauausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0003/2018
Der Bauausschuss empfiehlt:
Aufgrund der Vorlage und des Vortrages der Verwaltung
soll der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 50 „Ginsterweg“ geändert werden.
Das Aufstellungsverfahren für die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 50 soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
durchgeführt werden; von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird
abgesehen.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50
„Ginsterweg“ wird als Grundlage für die öffentliche Auslegung gebilligt.
Der Entwurf der 1. Änderung wird mit der dazugehörigen
Begründung gemäß
§ 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Ein
wichtiger Grund für eine angemessene längere Frist liegt nicht vor.