Der Bauausschuss empfiehlt,
der Verwaltungsausschuss empfiehlt,
der Rat beschließt:
Der Bürgermeister der Stadt Soltau unterzeichnet die Kreuzungsvereinbarung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz.
In der Vereinbarung werden die Maßnahme, die Durchführung und die Aufteilung der Kosten geschätzt.