Der Bauausschuss empfiehlt:
Für die vorgenannten baulichen Maßnahmen a) – d) wird der Bürgermeister ermächtigt, die Aufträge jeweils an die annehmbarsten Bieter zu erteilen.
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt,
der Rat beschließt:
Für die vorgenannten baulichen Maßnahmen a) – d) wird der Bürgermeister ermächtigt, die Aufträge jeweils an die annehmbarsten Bieter zu erteilen. Die Verwaltung berichtet über die Auftragsvergaben.